Immer wieder werde ich nach dem Vorteil der Anschaffung
einer Immobilie mittels einer spanischen Gesellschaft (Sociedad
Limitada oder Sociedad Anonima) gefragt.
Die spanische Sociedad Limitada (zu vergleichen
mit der deutschen GmbH) wird in Kurzform S.L. genannt. Das gesetzliche
Stammkapital einer spanischen S.L. beträgt 3005,06 Euro, sollte
jedoch für die Aufteilung der Gesellschaftsanteile auf mindestens
3.006, - Euro aufgerundet werden.
Die spanische Sociedad Anónima, Aktiengesellschaft,
setzt ein gesetzliches Stammkapital von 60.101,21 Euro voraus.
Welche Vorteile bestehen eine Immobilie mittels
einer spanischen Gesellschaft zu kaufen oder so zu sagen zu verwalten:
Grundlegend besteht der juristische Vorteil darin,
dass es sich bei einer Gesellschaft um eine selbstständige
juristische Person handelt, die mit ihrem Stammkapital gegenüber
Dritten haftet. Das bedeutet, dass die Gesellschafter nicht persönlich
mit ihrem Privatvermögen bei Schulden der Gesellschaft direkt
in Haftung treten.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Gesellschaft auch
im Todesfall eines Ihrer Gesellschafter oder Geschäftsführers
weiter besteht und somit unsterblich ist.
Ich kann die Eigentumsverhältnisse kostenschonend
verändern, so dass ich ohne großen Kostenaufwand alle
Familienmitglieder oder Lebensgefährten an Ihr beteiligen oder
auch nicht beteiligen, kann.
Zu Lebzeiten ist es möglich einem unerwarteten Tod oder einer
Krankheit vorzubeugen, ohne dass man gleich die Kontrolle über
die Immobilie verliert. Zumal die Schenkungs- und Erbschaftssteuer
bei nicht in Spanien Steueransässigen sehr hoch ausfällt
(Direkterben fast 35%), denn als Berechnungsgrundlage wird der aktuelle
Marktwert der Immobilie genommen und nicht der Verkehrswert.
Bei der Schenkung gibt es keine Freibeträge und im Todesfall
beträgt der höchste Freibetrag für Direkterben unter
21 Jahren 40.946,96 Euro, für Direkterben älter als 21
Jahre ist dieser wesentlich geringer (ca. 16.000,- Euro).
Der Mindestwert der Gesellschaftsanteile wird durch
das Stammkapital der Gesellschaft festgelegt. Bei einem Erbfall
oder Verkauf der Gesellschaftsanteile an Familienmitglieder kann
dies zum Vorteil sein, zumal bei dem Verkauf/Kauf von Gesellschaftsanteilen
generell in Spanien keine Steuern anfallen, sowie bei einem Grundstücks-
oder Immobilienkauf. Die sogenannte Grunderwerbssteuer, momentan
8% bis 10%, entfällt, sofern keiner der Gesellschafter durch
den Kauf der Gesellschaftsanteile die Kontrolle über die Gesellschaft
erhält und damit indirekt die Kontrolle über die Immobilie.
Diese würde aber anfallen, sollte die Immobilie sich in meinem
Privatbesitz befinden und ich möchte diese noch zu Lebzeiten
an meine Familienmitglieder überschreiben.
Bei spanischen Gesellschaften, die eine Immobilie
halten, entfällt die jährlich zu zahlende Nichtresidenten
Nutzungssteuer der Immobilie, die bei größeren Immobilien
recht hoch sein kann.
Ferner besteht in vielen europäischen Ländern
noch eine Vermögenssteuer, die Immobilien im Ausland besteuert.
Das bedeutet, sollte ich die Immobilie persönlich besitzen,
hätte ich in Spanien die Nichtresidenten Nutzungssteuer zu
zahlen und in dem Land, in dem ich steueransässig bin in der
Einkommenssteuererklärung eine Vermögenssteuer abzuführen.
Daher ist der grundlegende steuerliche Vorteil, dass
ich mit einer Gesellschaft steuerliche Flexibilität erreiche,
denn Steuergesetze sind kurzlebig und dauernden Veränderungen
unterzogen. Zumal, sollte ich nicht in Spanien steueransässig
sein, nicht nur die spanischen Steuergesetze Anwendung finden, sondern
auch die in dem Land, wo ich einkommenssteuerpflichtig bin. Auch
ist zu beachten, dass die private persönliche Lebenssituation
sich mit jedem Lebensabschnitt verändert.
Oft ist es heutzutage kompliziert den Finanzierungsfluss
eines Privatimmobilienkaufes vorzunehmen. Durch die spanische Gesellschaft
kann ich diesen oft besser über Gesellschaftsanteile oder Mietverträge
kanalisieren.
Bei einem Verkauf der Immobilie kann ich bestimmen,
ob meine Gesellschaftsanteile verkauft werden sollen, so dass der
Kapitalgewinn in dem Land versteuert wird, wo der Gesellschafter
steueransässig ist, und zwar in seiner Einkommenssteuererklärung.
Ich verkaufe alle Gesellschaftsanteile und damit die Gesellschaft
mit ihrem vorhandenen Vermögen.
Ich habe aber auch die Möglichkeit, dass die
Gesellschaft die Immobilie aus der Gesellschaft heraus verkauft,
so dass der Veräußerungsgewinn mit 30% Körperschaftssteuer
nur in Spanien zu versteuern wäre. Die Verluste der letzten
15 Jahre der Gesellschaft dürfen angerechnet werden.
Sollte sich die Immobilie im Privateigentum befinden ist der Veräußerungsgewinn
erst in Spanien, dort wo die Immobilie sich befindet zu versteuern
und dann in der Einkommensteuererklärung, in dem Land, in welchem
ich steueransässig bin, zu den dort geltenden Steuersätzen
und Steuergesetzen. Meinen Veräußerungsgewinn schmälern
nur offizielle Reparaturrechnungen an meiner Immobilie.
Nachteile eines Immobilienkaufes durch eine spanische
Gesellschaft:
Die Gewinne von allen spanischen Gesellschaften, S.L.
oder S.A., werden generell mit einem festen Steuersatz von 30% besteuert.
Ein weiterer Kostenfaktor ist, dass natürlich
eine jede Gesellschaft zur Bilanzierung gegenüber dem Handelsregister
verpflichtet ist und steuerliche Verpflichtungen gegenüber
dem Finanzamt zu erfüllen hat. Hinzu kommen die Kosten für
einen ansässigen Steuerberater, der die Gesellschaft betreut,
als auch des hiesigen Handelsregisters.
Doch anderseits, sollte auch jeder Immobilieneigentümer
einen ansässigen Repräsentanten gegenüber dem spanischen
Finanzamt haben, der die Zustellung der Post gegenüber dem
Finanzamt und anderen Behörden gewährt. Denn manch ein
Immobilieneigentümer erlitt eine böse Überraschung
von Bußgeldern, die ihm auferlegt wurden für eine nicht
fristgemäße Antwort auf schriftliche Zustellungen vom
Finanzamt, Katasteramt oder anderen öffentlichen, spanischen
Behörden.
Eine weitere Problematik ist, dass durch den Kauf
der Gesellschaftsanteile der eingetragene Immobilienwert im Grundbuchamt
unverändert bleibt. Der sogenannte "latente" Gewinn
schlummert in der Gesellschaft, weshalb oft zukünftige Käufer,
die nur an der Immobilie interessiert sind, sich schwer tun die
Gesellschaftsanteile dieser zu kaufen. Anderseits sind die Anschaffungskosten
und laufenden Kosten wesentlich günstiger als bei einem Direktkauf
der Immobilie.
Der Immobilienwert im Grundbuchamt kann nur durch
notarielle Legalisierungs- oder Anbauerklärungen erhöht
werden, doch sonst steht der im Grundbuchamt eingetragene Immobilienwert
durch den von mir oder der Gesellschaft gezahlten früheren
Kaufpreis, fest.
Von der rechtlichen Seite ist es oft schwer zu übersehen,
sollte man eine alte Gesellschaft mit Ihrem Vermögen kaufen
wollen, welche Altlasten oder Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
in ihr "schlummern", daher ist eine steuerliche und rechtliche
Überprüfung ratsam.
Interessant ist für diejenigen, die eine spanische
Gesellschaft schon besitzen, dass im letzten Dezember ein Gesetz
in Spanien in Kraft trat, Real Decreto-ley 13/2010, vom 3. Dezember,
welches gewisse Kapitalerhöhungen, steuerfrei möglich
macht. Vorher fiel nämlich bei jeder Kapitalveränderung
1% an Steuern an.
Um letztendlich zu entscheiden, ob die Gesellschaftsform
für Sie in Frage kommt, sollten Sie sich über den Verwendungszweck
und Ihre persönliche steuerliche Situation im klaren sein,
meistens kann eine professionelle Auskunft dabei behilflich sein.
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