Selbst erfahrene Geschäftsleute laufen in Urlaubslaune
Gefahr, bei Geschäftsabschlüssen, die sie hier vor Ort
treffen, die gebotene Vorsicht außer Acht zu lassen. Immobilienkäufe
werden im Schnellverfahren abgeschlossen, privatschriftliche Kaufverträge
werden ohne einer rechtlichen Überprüfung unterschrieben.
Oder aus Eile wird auf die Erstellung eines privatschriftlichen
Vertrages von vornerein verzichtet, was oft zu langen Diskussionen
im Notariat führt. Der spanische Notar hat nicht rechtsberatend
dem Käufer oder Verkäufer beizustehen, noch den Wahrheitsgehalt
der notariell gemachten Angaben oder die bauliche Konsistenz der
Immobilie zu überprüfen.
Bei einem Immobilienkauf sollten Sie beachten, dass
sofern Sie sich mit dem Verkäufer über den Kaufpreis einig
geworden sind, der Verkäufer Ihnen die folgenden Unterlagen
der besehenen Immobilie aushändigt, so dass Sie die notwendige
legale Überprüfung der besehenen Immobilie zügig
vornehmen lassen können:
1. Kopie der "Escritura" Kaufurkunde der
Immobilie des Verkäufers, notarielle Bauerklärung der
Immobilie und Ausweise der Verkäufer, so dass mit diesen Unterlagen
die aktuellen Grundbuchverhältnisse, Eigentumstitel und Belastungen
der Immobilie überprüft werden können. Oft sind Bebauungen
oder ganze Häuser im Grundbuch gar nicht eingetragen worden
oder der Immobilienverkäufer ist nicht der im Grundbuch eingetragene
Eigentümer.
Ferner muss überprüft werden, ob Vorkaufsrechte oder Verkaufsbeschränkungen
vorliegen, denn die Immobilie muss auf den Käufer lastenfrei
zu übertragen sein. Wohn- und Mietrechte, Hypotheken und Pfandrechte,
mit denen möglicherweise die Immobilie noch belastet ist, müssen
vor Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde gelöscht worden
sein.
2. Letzter Grundsteuerbeleg (I.B.I.) der Gemeinde,
so dass mit diesem die aktuellen Katasterdaten besorgt werden können.
Der aktuelle Katasterauszug enthält die Information über
die in der Realität existierenden Bebauungen.
3. Bei an den Küsten gelegenen Immobilien, ein
Zertifikat der "Demarcación de costas en Islas Baleares",
was aussagt dass das Apartment oder das Haus sich nicht in der Küstenzone
befindet. Denn sollte die Immobilie in der Küstenzone liegen,
kann die Eintragung im Grundbuch des neuen Immobilienkäufers
nicht garantiert werden.
4. Das Energiezertifikat der Immobilie, welches ab
Juni 2013 bei Vermietungen und Hausverkäufen der notariellen
Urkunde beizufügen ist.
Besonders bei einem Hauskauf, sollten die folgenden
Unterlagen immer angefordert werden:
5. Bauerklärung und Baulizenz (licencia de obra
municipal) des Rathauses, Baugarantien, Bauabnahme (final de obra
municipal) vom Bauamt der Gemeinde von der Immobilie und deren Anbauten.
Nur diese Unterlagen des Bauamtes belegen, ob die
Immobilie und deren Anbauten nach den bestehenden Baugesetzen legal
gebaut worden sind. Nur mit den Bauabnahmen aller bestehenden Bebauungen
kann eine aktuelle Bewohnbarkeitsbescheinigung beim Insel Rat besorgt
werden oder Anträge für bauliche Veränderungen beim
Bauamt erstellt werden. Es reicht nicht aus, dass das Haus im Grundbuch
eingetragen ist, denn dies kann mittels eines Zertifikats eines
Architekten erfolgt sein. Nur das Bauamt der Gemeinde ist die Behörde,
die die Legalität der Immobilie und deren Bebauungen bestätigen
kann. Es ist auch die einzige Behörde die für die Legalisierung
von Immobilien zuständig ist. Im europäischen Ausland
ist dies nicht anders als in Spanien.
Sollten von der Verkäuferseite diese Unterlagen
nicht der Käuferseite für den Immobilienkauf ausgehändigt
werden, sondern besonderer Druck für eine schnelle Kaufabwicklung
ausgeübt werden, kann die Käuferseite davon ausgehen,
dass Bebauungen bestehen, die nicht über eine Bauabnahme des
Bauamtes der Gemeinde verfügen. Eine Überprüfung
der Immobilie ist unerlässlich und muss einer Kaufentscheidung
vorausgehen, denn Sie möchten für Ihr Geld ja nicht eine
Immobilie kaufen, die jederzeit von den Behörden abgerissen
werden kann.
Sie als Immobilienkäufer haben dann darauf zu
bestehen, dass im privatschriftlichen Vertrag Ihnen genug Zeit zur
Überprüfung der Immobilie mittels eines zugelassenen Architekten
von der Verkäuferseite eingeräumt wird und eine Vertragsauflösende
Kondition im Kaufvertrag erstellt wird, sollten gewisse Unterlagen
die den Bestand der existierenden Bebauungen des Traumhauses garantieren,
nicht bis zur Beurkundung der notariellen Kaufurkunde von der Verkäuferseite
vorgelegt werden:
1) Baulizenzen und Bauabnahmen der Gemeinde (final
de obra municipal). Es sollte professionell überprüft
werden, ob die Baulizenzen und Bauabnahmen aller Bauten des Hauses
bestehen und dem Real Zustand entsprechen.
2) Bestätigung des Rathauses, dass kein amtlicher
Bauverstoß vorliegt, genannt "certificado de no infracción".
Durch dieses Zertifikat, sollte es positiv ausfallen, bestätigt
die Baubehörde, dass keine amtlichen Bauverstösse vorliegen
und die Immobilie sozusagen amtlich geduldet wird.
3) Bestätigung des Bauamts der Gemeinde, dass
keine baulichen Veränderungen in den letzten 10 Jahren an der
Immobilie vorgenommen wurden und alle Bebauungen legal nach der
früheren Bauordnung gebaut worden sind, genannt "certificado
de antigüedad municipal". Der Architekt der Gemeinde überprüft
vor Ort die existierenden Bebauungen und bestätigt mit diesem
Zertifikat, dass alle Bebauungen, auch wenn sie über keine
Bauabnahme verfügen, legal gebaut worden sind. Das Zertifikat
ersetzt sozusagen die nicht vorhandene Bauabnahme und gibt der Immobilie
einen Bestandschutz. Mit diesem Zertifikat ist es möglich,
dass sollte die Immobilie über keine Bauabnahmen verfügen,
eine Bewohnbarkeitsbescheinigung beim Consell Insular für das
Haus zu besorgen.
4) Die Bewohnbarkeitsbescheinigung der Immobilie (cédula
de habitabilidad), die die Nutzung und Bewohnbarkeit einer Immobilie
belegt. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung dient zum Beweis, dass die
Immobilie die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um die öffentlichen
Dienstleistungen, wie Wasser, Abwasser Strom und Gas zu erhalten.
Erst mit der Ausstellung der Bewohnbarkeitsbescheinigung ist es
möglich, mit den Strom- und Wassergesellschaften ein neues
Vertragsverhältnis für die Lieferung von Strom, Abwasser
und Wasser einzugehen. Sie ist auch unbedingt nötig für
den Erhalt der Lizenz für die Ausübung von gewerblichen
touristischen Vermietungen. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung läuft
nach 10 Jahren ab und ist dann zu erneuern.
Umso eher und vollständiger die Verkäuferseite
der Käuferseite alle Unterlagen und Informationen über
den Ist-Zustand der Immobilie übergeben, umso schneller kann
die Kaufabwicklung und der Notartermin vorgenommen werden. Bei einem
Immobilienkauf sollten Sie daher, nie auf einen privatschriftlichen
Vertrag verzichten, denn der spanische Notar hat keine Belehrungspflicht
über vorliegende Risiken. In der Regel entwirft er auf der
Grundlage des privatschriftlichen Kaufvertrages die Notarurkunde.
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