Bufete de abogados y asesores fiscales - THEDENS

 

 

Die N.I.E. Nummer, jetzt nur noch persönlich erhältlich bei der Ausländerpolizei oder direkt vom spanischen Konsulat:

von der spanischen Steuerberaterin (Economista y Asesora Fiscal) Kathrin Thedens, Kanzlei Thedens

 

Seit dem 1. Juli 2011 hat sich das Ausländergesetz geändert und damit auch das Prozedere zum Erlangen der Identifikationsnummer für Ausländer (spanisch: Número de Identificación Extranjero, kurz: NIE Nummer)

Mit der gesetzlichen Verordnung (Real Decreto 557/2011 vom 20. Juli 2011, publiziert im BOE 103 vom 30. April 2011, Artikel 206) wurde bestimmt, dass ab sofort die NIE Nummer nur noch durch persönliches Erscheinen des Antragstellers bei der Ausländerpolizei in Spanien vergeben wird.

Es ist nicht mehr möglich, dass der Antragsteller eine dritte Person, Gestoría, Notar oder Rechtsanwalt mit einer spanischen oder ausländischen Vollmacht beauftragt, die NIE Nummer bei den spanischen Behörden zu besorgen, was bisher der Fall war und natürlich sehr praktisch und bequem, speziell unter Berücksichtigung der fast schon chaotischen Zustände bei der hiesigen Ausländerbehörde.

Ab dem 1. Juli 2011 muss nun leider ein jeder Antragsteller persönlich einen Termin vor Ort in Spanien bei der Ausländerpolizei wahrnehmen. Die Gestoria oder das Rechtsanwaltsbüro kann nur noch das "lange anstehen" vermeiden, in dem sie einen Termin bei der Ausländerpolizei für den Antragsteller vereinbart und seinen Antrag und die zu zahlenden Gebühren (tasas) der Ausländerpolizei, vorbereitet.

Wer nicht persönlich in Spanien erscheinen möchte oder kann, muss persönlich die NIE Nummer in dem ihm nächstgelegenen spanischen Konsulat anfordern.

Das oben genannte Gesetz sagt auch, dass die Frist zur Erteilung der NIE Nummer nicht mehr als 5 Tage (!) überschreiten darf. In der Praxis war dies bisher nicht der Fall. Im Gegenteil uns sind Fälle bekannt bei denen die Antragsteller bis zu 3 Monaten warten mussten, bis die beantragte Nummer zugeteilt wurde.

Man darf gespannt sein!

Wer benötigt eine spanische NIE Nummer, die übrigens gleichzeitig die Steuernummer für Ausländer in Spanien ist?

Die Identifikationsnummer weist einen vor den spanischen Behörden aus. Daher benötigt die NIE Nummer jeder, der eine notarielle Urkunde erstellen möchte. Wer also z.B. einen Kauf/Verkauf einer Immobilie oder Gesellschaftsanteilen beurkundet, eine Erbschaft in Spanien annimmt, Steuern in Spanien zu zahlen hat, ein spanisches Bankkonto eröffnen oder ein Handy erstehen möchte, muss eine NIE Nummer haben.

Selbst eine bevollmächtigte Person, die lediglich in Vertretung einer anderen beim Notar auftritt, muss zwingend im Besitz der NIE Nummer sein, denn eine Urkunde wird ohne korrekte Identifizierung der Person nicht mehr im Grundbuchamt eingetragen.
D.h. selbst wenn Sie selbst nichts mit dieser "Transaktion" zu tun haben, aber einen Freund/Nachbarn etc... vertreten, reicht die Identifizierung Ihrer Person durch Vorlage Ihres Lichtbildausweises nicht mehr aus, sondern Sie müssen außerdem eine NIE Nummer vorweisen.

Die NIE Nummer nicht mit dem Zertifikat von der Ausländerpolizei (Certificado de Registro de ciudadano de la unión), dem "grünen Papier", dem alten "Residencia-Ausweis" oder der Einwohnermeldebescheinigung (certificado de empadronamiento) vom Rathaus, verwechseln.

Die NIE Nummer ist die spanische Identifikationsnummer und gleichzeitig - wie erwähnt - Ihre Steuernummer. Diese Nummer ändert sich ein Leben lang nicht, unabhängig von dem Zertifikat/Papier, auf dem sie von der Ausländerpolizei ausgestellt wurde. Daher bitte diese Zertifikate gut aufbewahren.

Wer vor hat mit der Immobilie auch die Anschaffung eines Autos in Spanien vorzunehmen, sollte sowieso gleich bei der spanischen Ausländerpolizei das "grüne Papier" (Cerificado del Registro de ciudadano de la Unión) besorgen, denn nur mit diesem ist es dem Autohändler ein Leichtes das Auto beim Verkehrsamt anzumelden.

Keins der öffentlichen Dokumente der Ausländerpolizei oder Gemeinde, wie der Einwohnermeldenachweis (certificado de empradonamiento), belegen eine Steueransässigkeit in Spanien. Sie können lediglich ein weiteres Indiz für diese darstellen. Doch in Spanien bin ich nur steueransässig, sobald ich mich beim spanischen Finanzamt als Steueransässiger in Spanien angemeldet habe, spanische Sozialabgaben leiste, meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien habe, mit meiner Familie in Spanien lebe, mein Haupteinkommen in Spanien beziehe, und in Spanien mein Welteinkommen in der Einkommenssteuererklärung versteuere. An dieser Stelle darf ich darauf hinweisen, dass ich nur in EINEM europäischen Land einkommessteuerpflichtig sein kann.

Doch Achtung! Quellensteuern/Nichtresidentensteuern auf Einnahmen oder Immobilienbesitz darf ein jedes Land erheben, in denen ich die Einnahmen erwirtschafte oder sich die Immobilie befindet. Gesetzlich geregelt werden diese Steuern unter den jeweiligen Ländern in einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien.

In letzter Zeit wird Kunden, die über 65 Jahre alt sind und Ihr Haus in Ibiza verkaufen möchten, mitgeteilt, dass Sie in Spanien den Veräußerungsgewinn nicht zu versteuern haben. Diese Auskunft ist leider in vielen Fällen falsch, denn ein Anrecht auf Freibeträge haben grundsätzlich nur Steueransässige in Spanien.

Der hierzu zu erbringende Nachweis für die notarielle Verkaufsurkunde ist ein Zertifikat des spanischen Finanzamtes, welches die Steueransässigkeit in Spanien des Verkäufers bestätigt. Nur in diesem Fall entfallen bei der notariellen Unterschrift der Verkaufsurkunde die 3% Retención (Vorsteuer auf den zu versteuernden Veräußerungsgewinn von Nichtsteueransässigen Immobilien- und/oder Grundstücksbesitzern.

Welche Bedingungen hat der in Spanien Steueransässige Verkäufer zu erfüllen, so dass er in Spanien keinen Veräußerungsgewinn beim Finanzamt zu versteuern hat:

1) Älter als 65 Jahre alt sein.
2) Den Nachweis/Zertifikat des spanischen Finanzamtes zur notariellen Unterschrift der Verkaufsurkunde beibringen.
3) Bei der Immobilie hat es sich um seinen gewöhnlichen Wohnsitz (vivienda habitual) zu handeln, und nicht "nur" eine Ferienwohnung oder Zweitwohnung.