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Wann benötige ich für mein Kraftfahrzeug ein spanisches Kennzeichen?

 

Über dieses Thema existieren die abenteuerlichsten Geschichten. Damit Sie sich nicht verunsichern lassen, möchte ich Ihnen die Vorschriften erläutern und Hinweise geben, welche Dokumente Sie für die Erlangung eines spanischen Kfz-Kennzeichens benötigen und wo Sie Ihr neues Kennzeichen beantragen können.

Häufig werden Autofahrer mit ausländischem Kennzeichen von der Polizei angehalten, oder - was in der letzten Zeit immer mehr auffällt - werden ihre Autos mit unschönen gelben "Krallen" von der Polizei versehen, sodass die Fahrzeuge fahruntauglich werden.

Zwar haben Sie als EU-Bürger ein freies Aufenthaltsrecht innerhalb der Länder der europäischen Union und können sich daher auch selbstverständlich mit Ihrem Kraftfahrzeug dort aufhalten. Der Regelfall sagt aber aus, dass wenn Sie länger als sechs Monate (genauer 183 Tage) sich in Spanien aufhalten, sollten Sie sich dort steuerrechtlich als Resident registrieren lassen. Die gleiche Verpflichtung haben Sie auch für Ihr Kraftfahrzeug.

Mit anderen Worten ist Ihr Auto ab dem Zeitpunkt an Ihrem Wohnort in Spanien anzumelden, an welchem Sie dort als steuerlicher Resident ausgewiesen sind. Das bedeutet, dass Ihr Fahrzeug auch dann ein spanisches Kennzeichen benötigt, wenn es hier in der Garage steht und Sie sich in Ihrem Heimatland oder sonstwo aufhalten.

Für diese Kraftfahrzeuge, die hier so zusagen "resident" sind, haben Sie als Kraftfahrzeughalter die KfZ-Steuer an die zuständige spanische Gemeinde zu entrichten, nämlich dort, wo Sie als Halter des Fahrzeuges angemeldet sind. Dort ist es auch zu versichern und es hat den TÜV (In Spanien "ITV") zu passieren.

Ihnen wird sicherlich bekannt sein, dass sich nicht alle in Spanien lebenden Ausländer als "Resident" bei der spanischen Nationalpolizei melden. Es ist auch schwer, diesem Personenkreis nachzuweisen, dass sie sich länger als 183 Tage in Spanien aufgehalten haben. Die spanische Polizei sollte aber nicht unterschätzt werden. Sie beobachtet sehr gut, insbesondere Autos mit ausländischen Kennzeichen, die immer in der selben Gegend parken oder vor Schulen und Kindergärten halten, um Kinder abzuholen. Es ist auch wiederholt vorgekommen, dass diese Fahrzeuge von der Polizei stillgelegt wurden. Dann blieb den Kfz-Haltern nichts anderes übrig, als die überfällige Ummeldung ihres Fahrzeugs vorzunehmen und die fällige Kfz-Steuer zu zahlen. Hinzu kommt noch eine Strafe, die sich nach dem Wert des Kraftfahrzeugs richtet.

Das Ummelden von Kraftfahrzeugen ist leider mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden:

Als erstes muss Ihr Fahrzeug von einem Ingenieur (ingeniero técnico) begutachtet werden, der die sogenannte ficha técnica reducida für Ihr Fahrzeug erstellt. Aber bereits hier sind die ersten Hürden zu nehmen. Sollte Ihr Fahrzeug ein älteres Modell sein, so fehlt oftmals der Code, der für die EU weite Homologierung notwendig ist, sodass die Erstellung der ficha técnica reducida fast unmöglich wird. Bevor Sie die Kosten für den Ingenieur entstehen lassen, lassen Sie diesen prüfen, ob er anhand der ihm vorgelegten Fahrzeugpapiere das oben genannte Dokument erstellen kann.

Sollte Ihr Fahrzeug noch im Besitz der "alten, ausländischen" Kennzeichen sein, dann ist es beim spanischen TÜV (ITV) vorzuführen. Anderenfalls müssen Sie vorab die in Spanien obligatorischen grünen und vorläufigen Kfz-Kennzeichen im Verkehrsamt beantragen.

Der nächste Schritt ist die Bezahlung der Zulassungssteuer. Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach mehreren Faktoren:

Jedes Jahr veröffentlicht das staatliche spanische Finanzamt im Boletín Oficial del Estado (kurz: BOE) die Referenzwerte für alle Fahrzeugmodelle, die die Grundlage für die Errechnung der Steuer bilden. Je nach Alter des Fahrzeugs wird der Zeitwert ermittelt und je nach Motor und CO2 Ausstoß wird dann die zu zahlende Steuer errechnet.

Im Falle, dass Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen im Ausland erwerben, ist zuzüglich zu der oben genannten Zulassungssteuer eine 4%-ige Übertragungssteuer zu entrichten. Bemessungsgrundlage dieser Steuer ist die- gleiche wie oben beschrieben. Wenn das gekaufte Kraftfahrzeug älter als 10 Jahre ist, dann entfällt diese Steuer.

Ein weiterer administrativer Vorgang ist für die Autos erforderlich, die aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat importiert werden. Diese Fahrzeuge müssen verzollt werden. Diese Zollgebühr kann bis zu 10% betragen, zzgl. der Mehrwertsteuer von zur Zeit 16%. Ein kleiner Hinweis zur Sache: ab dem 01. Juli dieses Jahres wird in Spanien die Mehrwertsteuer auf 18% erhöht.

Aber es gibt Ausnahmen:

Die Zollgebühr von bis zu 10% kann entfallen, wenn das zu importierende Kraftfahrzeug Voraussetzungen erfüllt, die dazu führen, dass das Fahrzeug mit dem sogenannten "EUR-1" Zertifikat versehen wird.

Es gibt eine weitere Möglichkeit, die oben erwähnte Zollgebühr und auch die Zahlung der Mehrwertsteuer zu umgehen.

Hierzu ein Beispiel:
Wenn Sie Ihre Residenz in den letzten 12 Monaten in der Schweiz hatten, das zu importierende Kraftfahrzeug sich seit mehr als 6 Monaten in Ihrem Eigentum befindet und es innerhalb eines Jahres nach Erlangung der spanischen Residenz importieren, so ist weder die Zollgebühr, noch die Mehrwertsteuer zu zahlen, es sei denn, Sie verkaufen das Fahrzeug wieder innerhalb von 12 Monaten nach dem Import.

Sie sehen, das gesamte Thema "Import und Zoll von Fahrzeugen" aus Staaten, die nicht zur europäischen Union gehören, ist komplex. Es ist daher ratsam, sich beim Zoll zu erkundigen, welche Dokumente für den Import notwendig sind und ob der Import überhaupt möglich ist. Zu Schwierigkeiten kann es kommen, wenn Fahrzeuge aus den USA importiert werden sollen. In diesen Fällen sind oftmals die Codes für die Homologierung der Autopapiere nicht existent. Sie könnten diesen Code erstellen lassen. Letzteres ist sehr kostspielig und aufwendig, sodass diese Prozedur nur für Kfz-Liebhabermodelle oder Sammlerstücke in Erwägung zu ziehen ist.

Nunmehr ist der Gang zum Verkehrsamt (Jefatura de Tráfico) notwendig. Nachfolgend erhalten Sie eine Checkliste von Dokumenten (alle bitte im Original und in Kopie!!!), die Sie bei Ihrem Besuch des Verkehrsamtes auf keinen Fall vergessen dürfen. Denn sollte auch nur ein Dokument fehlen, wird Ihr Anliegen nicht bearbeitet. Es dürfen auch keine Dokumente "nachgereicht" werden. Die Folge ist, dass Sie oder die beauftrage Gestoria die oft erheblichen Wartezeiten in diesem Amt erneut zu ertragen haben:

- - Ausweis/Reisepass
- - Antrag
- - Fahrzeugpapiere
- - Ficha técnica
- - Beleg(e) der bezahlten Steuer(n)
- - Meldebestätigung (Certificado de empadronamiento, Tarjeta de Residencia, oder das neue Residentenzertifikat (Certificado del Ciudano de la Union Europea)) und/oder NIE Nummer.
- - Positive TÜV Bescheinigung

Bitte denken Sie unbedingt daran, Ihr Fahrzeug mit einer Haftpflichtversicherung zu versichern; denn diese ist auch hier in Spanien gesetzlich vorgeschrieben. Entgegen den Gepflogenheiten anderer EU Länder, in denen ein Halter nur dann ein Kfz- Kennzeichen erhält, wenn er eine gültige Versicherungspolice dem Verkehrsamt vorlegt, ist diese Police eines der wenigen Dokumente, die hier nicht präsentiert werden müssen, obwohl der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Bei der Kfz-Anmeldung von Oldtimern sind dem Antrag zu den oben genannten Dokumenten außerdem 4 Farbfotos des Fahrzeugs und eine Bestätigung einer hierzu befugten Stelle, dass es sich bei diesem Fahrzeug um einen "Oldtimer" handelt, beizufügen.

Abschließend ist anzumerken, dass es sich oft nicht lohnt, den erheblichen bürokratischen, zeitlichen und finanziellen Aufwand zu betreiben, um ein Fahrzeug mit einem ausländischen Kennzeichen in Spanien umzumelden. Es könnte sinnvoller sein, sich hier vor Ort ein Fahrzeug mit spanischem Kennzeichen zuzulegen.

Ein kleiner Hinweis noch zum Führerschein:

Entgegen der Meinung vieler ist ein ausländischer Führerschein eines hiesigen Residenten in Spanien nicht umzumelden. Letzteres ist in der Führerscheinrichtlinie 91/439 des geltenden EU-Rechts geregelt. Sie besagt, dass alle Mitgliedsstaaten der EU, Führerscheine, die in anderen EU Ländern ausgestellt worden sind, anzuerkennen haben.