Am 12. Januar 2016 hat das Parlament der Balearenregierung
in Palma de Mallorca ein Gesetzesdekret mit dringenden urbanistischen
Maßnahmen für Bebauungen veröffentlicht, welches
am 14. Januar in Kraft trat. Das Dekret stoppt mit seinen dringenden
Maßnahmen den Erlass von Baugenehmigungen in besonders geschützten
Zonen bis zum 31.12.2017 und setzt somit die Artikel der Boden-,
Tourismus- und Landwirtschaftsgesetze Gesetze der vorigen Regierung
außer Kraft. Mit dem Baustopp soll Zeit geschaffen werden
ein einheitliches Gesetz für Bebauungen auf dem Boden der Balearen
zu schaffen.
Mit dem Dekret möchte die neue Balearen Regierung
der Immobilienspekulation auf ländlichen Boden ein Ende setzen
und besonders geschützte Zonen vor einer massiven Bebauung
schützen. Die vorige Regierung hatte am 29. März 2014
das erste Gesetz 2/2014 (Ley Reguladora de la Ordenación
y Uso del Suelo - LOUS-) zur Regulierung der Raumordnung und der
Bodennutzung auf den Balearen verabschiedet, welches als Zielsetzung
die Vereinfachung der städtebaulichen Raumordnung und die Regelung
von städtebaulicher Aktivitäten hatte. Mit der Zahlung
von Strafen an die Gemeinde durften Immobilien auf ländlichen
Boden unter festgelegten Bedingungen Anbauten die nicht mit einer
Bauabnahme des Bauamts gebaut worden waren-sozusagen illegal erstellt
wurden-legalisiert werden.
Ferner wurden Baugenehmigungen in Naturschutzgebieten und andere
Zonen von besonderem Interesse (ANEI und ARIP) vergeben, sofern
diese Grundstücke die Mindestgröße und Auflagen
für eine Bebauung aufwiesen.
Mit den dringenden Maßnahmen für ländlichen
Boden werden die folgenden Gesetzesänderungen mit Wirkung ab
dem 14. Januar 2016 bis zum 31.12.2017 eingeführt:
BODENGESETZ:
Das verabschiedete Dekret legt fest, dass als städtischer
Boden nur betrachtet werden kann, der in der allgemeinen Stadtplanung
als solcher vorgesehen ist und über städtische Versorgungsleistungen
verfügt. Es reicht nicht aus eine Straßen Zufahrt, Wasser,
Strom und über ein Abwassersystem zu verfügen.
Suelo rústico:
Aussetzung der Artikel des Gesetzes 2/2014, welche
die Legalisierung von bestehenden illegalen Bauten auf ländlichem
Boden ermöglichte bis zum 31.12.2017 oder bis ein neues Gesetz
zur Regulierung von Immobilien, die "außerhalb der aktuellen
Raumordnung" (fuera de ordenación) sich befinden, erlassen
wird. Ab 2016 können bestehende Bauten, die keine Bauabnahme
der Gemeinde haben nicht mehr nach dem Gesetz der LOUS legalisiert
werden.
Jedoch alle bis zu diesem Zeitpunkt eingereichten
Legalisierungsverfahren von Bebauungen auf normalen ländlichen
Boden (suelo rústico común) werden nach der zu dem
Zeitpunkt gültigen Rechtslage weiter bearbeitet. Voraussetzung
ist, dass alle unbedingt erforderlichen Dokumente eingereicht wurden.
Baulizenzen für Anbauten oder bauliche Erweiterungen
sind nur möglich, sofern die bestehenden Bebauungen über
eine Bauabnahme der Gemeinde verfügen, genug Quadratmeter an
Grund und Boden vorhanden sind und das Bauvolumen noch nicht ausgeschöpft
wurde.
Suelo ANEI:
Vollständig eingereichte Legalisierungsprojekte
in den Bergen, in Zonen von besonderem Interesse (ANEI), werden
nur nach der alten Gesetzgebung bearbeitet, sofern die Unterlagen
3 Monate vor der in Krafttretung des Gesetzesdekrets bei der zuständigen
Gemeinde vollständig eingereicht wurden.
Alle in dieser Zeitspanne von 3 Monaten eingereichten Legalisierungsprojekte,
die durch die rückwirkende 3 Monatsfrist von der Gemeinde abgelehnt
werden, können von der Gemeinde die gezahlten Gebühren
zurück verlangen. Inwieweit eine Entschädigung gerichtlich
zu erwirken ist, ist fraglich, doch auch in Spanien dürfen
weder Dekrete noch Gesetze rückwirkende Wirkungen haben.
Ab 2016 können bestehende Bauten, die keine Bauabnahme
der Gemeinde haben nicht mehr nach dem Gesetz der LOUS legalisiert
werden.
Vergabe Stopp der Gemeinden von Baulizenzen jeglicher
Art in den Bergen oder auf Boden der als ANEI eingestuft wird, auch
wenn die Bodenmindestgröße für den Bau eines Einfamilienhauses
eingehalten wird. Bis Gesetzesänderung besteht ein totaler
Baustopp für Zonen von besonderen Interesse (ANEI). Besonders
betroffen von dieser Gesetzesänderung sind die Urbanisationen
Benirras, Punta Pedrera und ein Teil der Urbanisation Roca Llisa.
ARIP (Naturschutzzonen):
Die Entscheidung für die Herausgabe von Baulizenzen
auf Grund und Boden der als ARIP eingestuft wird überlässt
das Gesetzdekret dem Insel Rat (Consell).
LANDWIRTSCHAFTSGESETZ:
Mit dem Gesetzdekret soll erreicht werden, dass auf
dem ländlichen Boden nur Tätigkeiten auszuüben sind,
die dem ländlichen Boden eigen sind:
Für die Lizenzvergabe für Tätigkeiten
auf diesen Boden ist der Insel Rat (Consell) zuständig, desgleichen
für Bebauungen, denn es bedarf der Erklärung des allgemeinen
öffentlichen Interesses.
Früher wurde z.B. der Verkauf landwirtschaftlicher Produkte
mit einem Laden oder Restaurant als Nebentätigkeit der landwirtschaftlichen
Nutzung eingestuft. Mit dem neuen Gesetzdekret ist dies nur möglich,
sofern eine Lizenz vom Consell dafür besteht.
TOURISMUSGESETZ:
Der Bau und Ausbau von Agrotourismus, Hotels und Touristeneinrichtungen
wird begrenzt und haben für eine Genehmigung gewisse Qualitätsnachweise
zu erbringen. Desgleichen dürfen Hotels eine Maximalgröße
nicht überschreiten.
Der Bau von Golf-und Sportplätzen auf ländlichen
Boden erhalten keine Baulizenzen, sofern diesen Tourismusunterkünfte
zugeordnet werden.
Lizenzen für touristische Vermietungen werden
weiterhin vergeben, doch wurden die Auflagen etwas verschärft.
Der schriftliche Bericht und die Pläne des Hauses müssen
nun von einem Architekten erstellt werden. Vorher konnte der Eigentümer
diesen selber erstellen. In dem schriftlichen Bericht und Plänen
sollten anhand der Bewohnbarkeitsbescheinigung die Anzahl der Schlafplätze
nachgewiesen werden. Kalkuliert werden 2 Personen pro Schlafzimmer.
Mit diesem Gesetzdekret hat der Gesetzesgeber sozusagen
einen Baustopp über die Balearen verhängt, der den einzelnen
Immobilieneigentümern weiterhin in näherer Zukunft eine
Möglichkeit auf eine Legalisierung des ohne Genehmigung gebauten
nicht ermöglicht. Hoffentlich nutzt die neue Balearenregierung
bis 2018 die Zeit um endlich Klarheit in die Bauverordnung der Balearen
zu bringen.
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