Am 1. Januar 2018 tritt das neue Bebauungsgesetz der
Balearen, auf Spanisch " Ley de Urbanismo de las Illes Balears"
(LUIB) in Kraft. Das neue Gesetz betrifft besonders illegale Bebauungen
oder Bebauungen die nicht den Baugesetzen entsprechen, genannt "fuera
de ordenación".
Ab der in Kraftretung dieses Gesetzes ist der Bestandschutz
für illegale Bebauungen aufgehoben, denn Bauverstöße
von illegal gebauten Bauten verjähren nicht mehr.
Bisher gab es eine Verjährung von Bauverstößen,
sofern das Bauamt der Gemeinde nicht rechtzeitig reagierte und 8
Jahre, seit der Beendigung, der ohne Baulizenz durchgeführten
Bauerweiterung vergingen, ohne dass eine Benachrichtigung und Abrisserklärung
von Seiten der Gemeinde schriftlich erfolgte.
Das Parlament der Balearen hat mit dem neuen Gesetz
beschlossen, dass ab dem 01.01.2018 alle Bauten, die keine städtische
Bauabnahme des Bauamtes vorweisen können, von Seiten des Bauamtes
der zuständigen Gemeinde mit Strafen belegt werden dürfen,
solange bis mittels des Abrisses der ursprüngliche genehmigte
Zustand des Bauamtes der Immobilie wieder hergestellt wird.
Die Hauptkompetenz für die Umsetzung des Bebauungsplanes
der Balearen erhalten die Gemeinden, die ab dem Jahr 2018 Strafen
erheben dürfen oder vom Eigentümer den Abriss des nicht
Genehmigten anfordern können, auch wenn nachgewiesen werden
kann, dass der sogenannte Neubau einen Bestand von mehr als 8 Jahren
hat. Hierfür werden die neuen Strafen und Disziplinarverfahren
eingeführt:
Die Strafen der Gemeinde für illegale Bebauungen
auf städtischen Boden (urbano):
- Strafen der Gemeinde zwischen 50 und 70% auf die
illegalen Bebauungen, sofern diese und deren Nutzung erlaubt ist.
- Strafen der Gemeinde zwischen 75 und 100% auf die illegalen Bebauungen,
sofern diese und deren Nutzung nicht erlaubt ist.
Die Strafen der Gemeinde für illegale Bebauungen
auf ländlichen Boden (rústico):
Strafen der Gemeinde zwischen 150 und 300% auf die
illegalen Bebauungen, sofern diese und deren Nutzung erlaubt ist.
- Strafen der Gemeinde bis 300% auf die illegalen Bebauungen, sofern
diese und deren Nutzung nicht erlaubt ist.
Besonders auf ländlichen Boden kann jeder Zeit
von der Gemeinde die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
der Immobilie, mittels des Abrisses des illegal Gebauten, eingefordert
werden. Zur Durchsetzung des neuen Gesetzes ist das Abrissverfahren
von illegalen Bebauungen vereinfacht worden.
Das Bauamt der zuständigen Gemeinde kann die
Eigentümer durch monatliche Zwangsgelder von 10% vom Wert der
illegal durchgeführten Bauerweiterung zwingen, den Abriss des
illegal Gebauten vorzunehmen, bis der alte legale Ursprungszustand
der Immobilie wieder hergestellt ist.
Der Vollstreckungsbefehl des Abrisses kann mit dem
neuen Gesetz auf 15 Jahre erweitert werden und die hierfür
notwendige Kompetenz der Bauämter der Gemeinden erhält
nun rechtliche Verstärkung durch den Insel Rat (Consell).
Mit dem neuen Gesetz tragen alle Behörden, Beamte
und öffentliche Personen eine rechtliche Verantwortung, sofern
sie gegen Bauverstöße nicht vorgehen und diese verjähren
lassen, besonders wenn die Immobilien sich auf ländlichen und
besonders geschützten Boden befinden.
Eine gesetzliche Regulierung von Immobilien auf ländlichen
oder besonders geschützten Boden, die "außerhalb
der aktuellen Raumordnung" (fuera de ordenación) befinden,
ist ausgeschlossen.
Da hilft auch nicht, als "sogenannte Bestandsaufnahme",
die Korrektur der Grundbuchdaten mittels eines Zertifikates eines
Architekten, der die Legalität der Bebauungen und deren Bestand
von 8 Jahren in diesem bestätigt. Die notarielle Bauerklärung
führt zwar zur Eintragung/Korrektur der Daten im Grundbuch,
jedoch wird auch ein Hinweis im Grundbuch ans Rathaus und den Insel
Rat eingetragen, dass die Immobilie nicht vom Bauamt abgenommen
wurde und als "fuera de ordenación" einzustufen
ist. Eine notarielle Bauerklärung sollte daher nur basierend
auf einer offiziellen Baulizenz, Bauabnahme oder Legelasierung des
Bauamtes erfolgen.
Deswegen sollten bei einem Hauskauf in Spanien
generell die folgenden Unterlagen angefordert werden:
Der Verkäufer hat dem Käufer die Unterlagen
der Immobilie, so wie, letzten Grundsteuerbeleg, Kopie der "Escritura"
Kaufurkunde, Bauerklärung und Baulizenz, Baugarantien, Bauabnahme,
Bewohnbarkeitsbescheinigung, als auch bei an den Küsten liegenden
Immobilien, ein Zertifikat der "Demarcación de costas
en Islas Balears" der Immobilie, auszuhändigen, so dass
dieser mit fachmännischer Hilfe, die notwendige Überprüfung
der Immobilie und deren Bebauungen vornehmen kann.
Kurze Erklärung der verschiedenen Begriffe:
Baulizenz des Bauamtes (licencia de obra):
Jede Bebauung in Spanien benötigt eine Baulizenz des Bauamtes,
in der das Bauamt der Gemeinde dem eingereichten Bauprojekt der
vorzunehmenden Bebauungen schriftlich zustimmt.
Bauabnahme des Bauamtes (final de obra): Es
ist die offizielle Bauabnahme der anhand der vom Bauamt erhaltenen
Baulizenz durchgeführten Bauten. Das Bauamt nimmt offiziell
alle Bebauungen ab. Mit der Bauabnahme erhält die Immobilie
eine Bewohnbarkeitsbescheinigung beim Consell und damit das Anrecht
auf den Anschluss an die öffentlichen Dienstleister.
Legalisierung der vorhandenen Bebauungen: Eine
Legalisierung der Bebauungen ist nur offiziell, sofern diese über
das Bauamt vorgenommen wird. Nur das Bauamt kann beurteilen, ob
die vorhandenen Bebauungen entsprechend der gültigen Baugesetze
gebaut wurden. Bei der Baubehörde ist ein Legalisierungsprojekt
der aktuellen Bebauungen einzureichen. Per Baulizenz wird vom Bauamt
dem Legalisierungsprojekt stattgegeben und später eine schriftliche
Bauabnahme erteilt.
Jedoch ist eine offizielle Legalisierung der bestehenden Bebauungen
unter der bestehenden Gesetzeslage für ländliche, besonders
geschützte Böden der Balearen nicht möglich.
Certificado de antigüedad municipal (städtische
Altertumsbestätigung) und Ersatzbewohnbarkeitsbescheinigung
(cédula de carencia):
Die Ersatzbewohnbarkeitsbescheinigung ist erhältlich, sofern
es sich um eine Immobilie handelt, die vor dem 1. März 1987
legal gebaut wurde, bisher keine Bewohnbarkeitsbescheinigung besaß
und auch keine weiteren baulichen Veränderungen an dem Bauwerk
vorgenommen wurden. Das Bauamt der Gemeinde, in dem sich die Immobilie
befindet, erstellt eine Altertumsbescheinigung (certificado de antigüedad),
sofern die bestehenden Bauten nicht über eine offizielle Bauabnahme
der Gemeinde verfügen. Der Architekt vom Bauamt der Gemeinde
besichtigt die Immobilie und hat schriftlich zu bestätigen,
dass diese nach den früher geltenden Baugesetzen gebaut wurde.
Mit diesem Zertifikat des Bauamtes der Gemeinde "certificado
de antigüedad", was einer Ersatzbauabnahme entspricht,
wird beim Consell die Ersatzbewohnbarkeitsbescheinigung beantragt
(cédula de habitabilidad de carencia).
Certificado de no infracción urbanística
municipal (Zertifikat der Baubehörde, dass kein administrativer
Bauverstoß vorliegt): Die Baubehörde bestätigt
schriftlich, dass kein administrativer Bauverstoß vorliegt.
Jedoch sagt dieses Dokument nichts über die Legalität
der Bebauungen aus. Es verhindert nicht eine Abrissanordnung von
Seiten der öffentlichen Behörden, noch erhält die
Immobilie mit diesem Zertifikat den Zugang zu den öffentlichen
Dienstleistern von Strom, Wasser oder Kanalisation.
Fazit: Bei einem Hauskauf sollte immer die
bauliche Legalität der Immobilie fachmännisch überprüft
werden, besonders wenn sich das Traumhaus in den ländlichen
Regionen (zona rústica) der Balearen befindet.
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